AGB´s

I.Verkaufsbedingungen

1.Eigentumsvorbehalt

1.1 Die Kaufsache bleibt bis zur Zahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt, im Eigentum des Verkäufers.

1.2 Vor vollständiger Bezahlung ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung und anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Kaufgegenstandes nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig.

1.3 Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich vom Verkäufer ausführen zu lassen.

1.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Gegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, hat der Kunde dem Verkäufer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes angewendet werden müssen.

2.Gewährleistung

2.1 Software (Computerprogramme) sind grundsätzlich von einer Rücknahme ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist für alle neuen Geräte und Anlagen beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag. Darüber hinaus gelten die Garantieleistungen der jeweiligen Hersteller. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten ist eine Gewährleistungszusage ausgeschlossen. Die Waren sind sofort nach Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Bei äußerlich sichtbarer Beschädigung ist diese dem Frachtführer zu bescheinigen. Bei Transporten durch Bahn, Post, UPS oder DPD ist eine Tatbestandsaufnahme des jeweiligen Frachtführers für die Schadenregulierung notwendig. Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich unter Vorlage der Garantieurkunde oder anderer Weise glaubhaft geltend zu machen. Offensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Der Gewährleistungsanspruch entfällt beim Öffnen und Eingriffen in das Gerät. Gewähr für gebrauchte Geräte und Anlagen ist ausgeschlossen.

2.2 Liegt ein gewährleistungspflichtiger Mangel vor, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz und bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind möglich. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl oder werden Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen vom Verkäufer abgelehnt oder unzumutbar verzögert, so kann der Käufer nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Kaufs (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sowie für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, sind ausgeschlossen. Die Kostenübernahme bei Weitergabe des Gerätes an eine Reparaturfirma zur Nachbesserung oder Behebung eines Mangels wird ausdrücklich abgelehnt.

2.3 Von einem Nachbesserungsanspruch ausgeschlossen sind:
Fehler, die durch Beschädigungen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden;
Beeinträchtigung des Betriebs durch äußere Einflüsse;
Nachträgliche Änderungen der Empfangsbedingungen;
Schaden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag;
Schäden durch die Verwendung verbrauchter oder ungeeigneter Batterien, soweit nicht mitverkauft;
Schäden durch ausgelaufene Batterien;
Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile;
Mängel durch verschmutzte Magnetköpfe, Abnutzung von Tonabnehmern (Abtastnadeln und Systeme).

3.Haftung

3.1 Lieferungen - auch frachtfrei - erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers.

3.2 Der Verkäufer haftet wegen Vertragsverletzungen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden jeder Art und Folgeschäden wird ausgeschlossen; Für Mangelfolgeschäden haftet der Verkäufer nur, soweit dies entsprechend zugesichert ist. Im übrigen wird die Haftung auch für grob fahrlässige Verletzungen auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Ansprüche verjähren nach 6 Monaten, nachdem der Kunde die Lieferung erhalten hat.

4.Rücktritt

4.1 Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten,
4.1.1 wenn er durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder durch einen sonstigen Umstand, den er nicht zu vertreten hat, die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht ausführen kann;

4.1.2 wenn der Kunde einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und die ihm gesetzte Nachfrist verstreichen lässt;

4.1.3 wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben über seine Person, seinen Verdienst oder seine Verpflichtungen gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungspflichten gefährden kann.

4.2 Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:
4.2.1 der Verkäufer durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich macht;

4.2.2 der Verkäufer die um eine angemessene Nachfrist verlängerte Lieferzeit nicht einhält. Eine Nachfrist hat der Kunde dem Verkäufer dann einzuräumen, wenn der Verkäufer nachweist, dass er durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Lieferengpässe von Vorlieferanten oder durch behördliche Maßnahmen an der rechtzeitigen Lieferung verhindert ist.

4.3 Bei Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, einander die empfangene Leistung zurückzugewähren. Eine entstandene Wertminderung ist zu berücksichtigen, wie auch die Benutzung (Mietzins) und die sonstigen Kosten.

5.Teillieferung

Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

II.Preise und Zahlungsbedingungen

1.1 Preise gelten stets ab Betriebssitz des Verkäufers bzw. Werkunternehmers und sind Nettopreise, welche die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Kosten für Transport, Verpackung oder Versicherung richten sich verursachungsgemäß nach dem gewählten Transportweg und –Typ sowie dem eingesetzten Verpackungsmaterial. Alle Preise und Angebote sind freibleibend.

1.2 Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe ohne Abzug zahlbar. Für Teilzahlungskäufe gelten besondere Vereinbarungen.

1.3 Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, letztere nur bei besonderer Vereinbarung.

1.4 Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Verkäufer kostenfrei über den Rechnungsbetrag verfügen kann.

2. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden nicht eingehalten, so hat dieser die Kosten des dadurch einsetzenden Mahn- und Einzugsverfahren zu tragen. Außerdem steht dem Verkäufer das Recht zu, nach Ablauf der Zahlungsfrist und nach Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

III.Schlußbestimmungen

Mündliche Absprachen, Nebenreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

0Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenen Rechte und Pflichten beider Vertragspartner ist ausschließlich der Standort des Verkäufers vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht wie unter deutschen Kaufleuten üblich.

IT-Schmidt, im Januar 2020

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